Wer darf wo bauen: PAG, Zonen und Baureglement
Ob auf einem Grundstück gebaut werden darf, entscheidet nicht der Eigentümer und nicht der Bauträger, sondern der plan d’aménagement général (PAG) der Gemeinde. Jede Gemeinde in Luxemburg hat einen solchen Flächennutzungsplan; er teilt das Gemeindegebiet in Zonen ein und legt für jede Zone fest, was zulässig ist. Ergänzt wird er durch das Baureglement (règlement sur les bâtisses), das Details wie Höhen, Dachformen, Abstände und Stellplätze regelt.
Die wichtigsten Zonen für Wohnbebauung:
- HAB-1 — Wohngebiet mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern. Geringe Dichte, oft Einzel- und Reihenhäuser.
- HAB-2 — Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern. Höhere Dichte, Geschosswohnungsbau möglich.
- MIX-u / MIX-v / MIX-r — Mischgebiete (städtisch, dörflich, ländlich): Wohnen kombiniert mit Handel, Dienstleistung, Gastronomie oder Handwerk. In Ortskernen die häufigste Zone.
- BEP — Flächen für öffentliche Gebäude und Einrichtungen.
- ECO — Gewerbe- und Aktivitätszonen; Wohnen nur ausnahmsweise (Betriebsleiterwohnung).
- ZAD — «zone d’aménagement différé»: grundsätzlich Bauland, aber vorerst gesperrt. Erst wenn die Gemeinde die Fläche freigibt, wird sie entwickelbar. Ein ZAD-Grundstück ist deshalb heute wenig wert und morgen möglicherweise sehr viel.
- Zone verte — Grünzone: Landwirtschaft, Wald, Naturschutz. Bebauung praktisch ausgeschlossen; Ausnahmen brauchen die Genehmigung des Umweltministeriums.
Wie viel gebaut werden darf, steuern vier Kennzahlen, die im PAG für jede Zone hinterlegt sind:
- CUS (coefficient d’utilisation du sol) — Verhältnis der gesamten Bruttogeschossfläche zur Grundstücksfläche. Der Haupthebel für die Anzahl der Wohnungen.
- COS (coefficient d’occupation du sol) — wie viel der Parzelle überbaut werden darf.
- CSS (coefficient de scellement du sol) — wie viel Fläche insgesamt versiegelt werden darf, inklusive Zufahrten und Terrassen.
- Wohnungsdichte — Wohneinheiten je Hektar, häufig zwischen 15 (Einfamilienhausgebiet) und 70 (verdichteter Geschosswohnungsbau).
Selbst nachsehen: Die Zonierung fast aller Gemeinden ist im Geoportal des Grossherzogtums einsehbar (map.geoportail.lu, Ebene «Aménagement communal»). Verbindlich ist immer die Auskunft der Gemeinde.